Seit dem 1. Januar 2024 können Krankenhäuser Qualitätsverträge zur Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung mit Krankenkassen abschließen. Die DGEM unterstützt Kliniken bei der Umsetzung und stellt praktische Informationen sowie Materialien rund um den „Qualitätsvertrag Mangelernährung“ zur Verfügung.
Mehr Informationen und Unterstützungsmaterialien finden Sie auf der Themenseite.